Mit dem Studienbeginn ziehen viele Erstsemester in ihre Hochschulstadt um und starten ein eigenständiges Leben. Dabei müssen sie sich darüber klar werden, wie sie zukünftig leben wollen. Welche Wohnung soll es sein und wie lässt sich das neue Zuhause finanzieren? Der Beitrag liefert Tipps für junge Leute rund um die erste eigene Wohnung.
Die passende Wohnform finden: WG, eigene Wohnung oder Studentenwohnheim
Für Studierende gibt es verschiedene Optionen, wie während des Studiums gewohnt werden kann. Gut ein Drittel entscheidet sich dabei für eine WG, ein Viertel bleibt zuhause und pendelt vom Elternhaus zur Hochschule, 11 Prozent entscheiden sich für ein Wohnheim und 17 Prozent nehmen sich eine eigene Wohnung. Was spricht aber für oder gegen die einzelnen Wohnformen?
Leben in der WG
Eine WG ist eine gute Wahl für Erstsemester, weil sich in der neuen Stadt so am schnellsten Kontakte schließen lassen. Wer kommunikativ ist und gerne mit anderen Zeit verbringt, freut sich über Mitbewohner in der WG. Perfekt ist es natürlich, wenn sich alle in der WG verstehen, gemeinsam kochen oder sich auf eine Tasse Kaffee zum quatschen treffen. Jeder hat ein eigenes Zimmer, in der es sich nach eigenen Vorstellungen schalten und walten lässt.
Das größte Plus in einer WG ist, dass diese das Zeug zum „Familienersatz“ hat. Für Putzteufel ist eine WG allerdings nichts, hier sind Kompromisse nötig. Auch kann eine WG richtig schwierig werden, wenn die Mitbewohner überhaupt nicht miteinander harmonieren oder man sich bei Streit bestmöglich aus dem Weg gehen möchte. Ausweichen ist hier dauerhaft nicht möglich.
Die eigene Wohnung
Die eigene Wohnung ist für viele ein Rückzugsort oder eine Festung, in der man tun und lassen kann was man will – ohne Rücksicht auf andere. Kompromisse sind nicht nötig, weder hinsichtlich der Möbel noch hinsichtlich der Putzroutine. Alleine zu wohnen bedeutet, selbst zu bestimmen, wann Besuch kommt und wer sich in der Wohnung aufhält. Das ist auch wichtig für den Lernerfolg, denn spontane Partys während der Klausurenphase, laute Musik oder andere Lärmbelästigung in der eigenen Wohnung finden nicht statt.
Nachteil ist allerdings, dass man in einer eigenen Wohnung Anschluss verlieren kann, wenn man nicht selbst aktiv Kontakt zu anderen sucht. Außerdem ist die eigene Wohnung die wohl teuerste Wohnform und man kann sich keine Kosten teilen.
Das Studentenwohnheim
Leben in einem Wohnheim ist günstiger als in einer WG, deshalb sind hier auch die Wartelisten – vor allem in beliebten Studentenstädten – lang. Außerdem lässt sich für etwas mehr Geld ein Apartment mieten, dass einer kleinen Singlewohnung gleichkommt. In lebhaften Wohnheimen ist ständig etwas los und man hat bei Bedarf Kontakt zu anderen Bewohnern. In Gemeinschaftsräumen lässt sich zusammen feiern oder die Freizeit verbringen.
Nachteilig ist, dass die Flure und Badezimmer im Wohnheim recht steril und ungemütlich sind. Auch kann es öfter vorkommen, dass ungebetene Gäste ins Zimmer kommen. Weiterer Nachteil ist, dass nach einer bestimmten Wohndauer die Mietzeit endet und nicht verlängert werden kann. Außerdem ist eine Untervermietung nicht möglich, zum Beispiel während eines Auslandsjahres.
Die erste eigene Wohnung finden
Die Entscheidung für die erste eigene Bleibe ist gefallen – WG, eigene Wohnung oder ein Zimmer im Wohnheim – jetzt gilt es, eine geeignete Unterkunft zu finden. Studierende sollten auf allen Ebenen tätig werden: Immobilienportale, lokale Anzeigenblätter, das (digitale) schwarze Brett der Hochschule und Ausschreibungen über Social Media Kanäle. Die Recherchemöglichkeiten sind vielfältig und je aktiver studierende sind, desto größer werden ihre Chancen. Wenn sie generell als Mieter infrage kommen, steht die Wohnungsbesichtigung an. Hier sollte ein klarer Kopf vorherrschen und nicht im Überschwang der Gefühle eine vorschnelle Zusage gemacht werden, ohne die wichtigsten Aspekte zu prüfen.
Die Wohnungsbesichtigung
Bei der Wohnungsbesichtigung gilt es ganz genau hinzusehen, denn wer eine Wohnung mietet, geht eine dauerhafte Verpflichtung ein und haftet vor dem Gesetz. Einerseits ist der Zustand der Wohnung wichtig, also zum Beispiel die Qualität der Bausubstanz, der Zustand der dauerhaften Einbauten wie Böden, Türen und Fenster. Zum anderen spielen der Schnitt und die Größe eine Rolle.
Kleinere Mängel sind akzeptabel, doch schwerwiegende Abstriche, die auf Dauer für Ärger sorgen oder viel Geld kosten, sollten Studierende nicht akzeptieren. Dazu gehören zum Beispiel Schimmel in der Wohnung oder undichte Fenster. Was bei der Wohnungsbesichtigung zu beachten ist, verrät unsere Checkliste.
Zusage und Mietvertrag
Kommen Mietinteressenten und Vermieter überein, wird ein rechtsverbindlicher Mietvertrag geschlossen. Hier sollten Studierende ihre Rechte kennen und vor Unterschrift Unklarheiten beseitigen. Zum einen darf die Kaution von Gesetzes wegen nicht mehr als drei Monatskaltmieten betragen. Eine übliche Kündigungsfrist für eine Wohnung beträgt drei Monate.
Der Vermieter darf Nebenkosten abrechnen, darin enthalten sind zum Beispiel anteilige Kosten für die Hausversicherung und für Wartungsarbeiten der Heizung. Diese Auflistung zeigt, welche Nebenkosten die Vermieter grundsätzlich abrechnen dürfen.
Soll die Wohnung als WG genutzt werden, müssen konkrete Regelungen im Mietvertrag getroffen werden. Es sind unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten denkbar, die im Beitrag „WG-Mietvertrag: drei Alternativen“ ausführlich erläutert werden. Ein kurzer Überblick soll an dieser Stelle ausreichen:
- In einer WG kann es einen Hauptmieter und mehrere Untermieter geben.
- Jeder WG-Bewohner wird Hauptmieter der Gesamtwohnung und haften voll.
- Jeder Mieter mietet einen Raum sowie die Nutzung von Gemeinschaftsräumen (z. B. Küche, Bad) und ist eigenständiger Mieter.
Die erste eigene Wohnung finanzieren: Tipps für den Start in die Unabhängigkeit
Studierende können sich finanzielle Unterstützung aus verschiedenen Quellen holen. Zunächst einmal bietet sich das BAföG an. Studierende, die nicht genügend Einkommen oder Vermögen vorweisen können, unter 30 Jahre alte sind und auch über die Eltern keine Unterstützung erhalten, können einen Antrag beim Studentenwerk ihrer Hochschule stellen.
Eine weitere Möglichkeit stellt die Berufsausbildungsbeihilfe da, kurz BAB. Diese kommt gegebenenfalls in Betracht, wenn das Studium als Erstausbildung eingestuft wird, zu wenig Einkommen vorliegt und außerdem ein Umzug in die Nähe der Hochschule unausweichlich ist.
Wer weder BAföG noch BAB erhält, sollte prüfen, ob Wohngeldanspruch besteht. Zuständig dafür ist die örtliche Gemeinde, Stadt- Amts- oder Kreisverwaltung. Wohngeld wird als Mietzuschuss gewährt. Die Höhe hängt von der Stadt ab, in der die Wohnung liegt.