Hast du durch eine Erkrankung oder Verletzung deutliche Nachteile beim Studium oder beim Schreiben einer Klausur? Das IU Fernstudium bietet dir in einem solchen Fall die Möglichkeit auf einen Nachteilsausgleich im Sinne der Chancengleichheit. Was es damit auf sich hat und wie du den Nachteilsausgleich an der IU beantragen kannst, erfährst du in den folgenden Zeilen.
Chancengleichheit an der IU: Was ist der Nachteilsausgleich?
Der Nachteilsausgleich soll Studierenden die Möglichkeit auf Chancengleichheit bieten, falls diese nachweislich an einer temporären oder chronischen Erkrankung leiden oder verletzt sind. Im Rahmen der „Allgemeinen Prüfungsordnung“ bietet die IU Hochschule grundsätzlich die Möglichkeit, einen Antrag auf Nachteilsausgleich zu stellen, um solche Belastungen auszugleichen und dadurch nicht benachteiligt zu werden.
Prüflinge und Studierende müssen dabei unter messbaren äußeren Bedingungen chancengleich im Verhältnis zu anderen Prüflingen gestellt werden. Über die Bewilligung des Antrags entscheidet der Prüfungsausschuss.
Wichtig: Die IU weist darauf hin, dass eine andere Prüfungsform kein tauglicher Nachteilsausgleich ist. Es kann also beispielsweise keine schriftliche Klausur gleichwertig durch eine mündliche Klausur ersetzt werden.
Beispiele für einen möglichen Nachteilsausgleich
- Du hast dir den Arm gebrochen und kannst dadurch nur eingeschränkt deine Hand bewegen. Dadurch, dass du mehr Zeit zum schreiben benötigst, kann im IU Antrag auf Nachteilsausgleich eine Schreibzeitverlängerung bei Prüfungen gestellt werden.
- Du kannst dich für längere Zeit nicht um dein Studium kümmern (Krankenhausaufenthalt, Reha, psychische Erkrankung, etc.) und dir geht wertvolle Lernzeit verloren. Mit dem entsprechenden Formular kann eine Verlängerung der Gesamtstudiendauer beantragt werden.
IU Fernstudium: Wie wird der Nachteilsausgleich beantragt?
Der Antrag auf Nachteilsausgleich besteht aus zwei Seiten. Auf der ersten Seite musst du deine persönlichen Daten wie Vor- und Nachname, Matrikelnummer, E-Mail Adresse und Studiengang eintragen, Auf der zweiten Seite geht es um die medizinischen Befundtatsachen bzw. um deine Krankheitssymptome. Diese müssen von deinem behandelnden Arzt ausgefüllt und unterschrieben werden.
Auf der zweiten Seite stehen mehrere empfohlene Maßnahmen zur Auswahl, anhand derer deine Beeinträchtigung chancengleich aufgewogen werden kann:
- Schreibzeitverlängerung bei schriftlichen Prüfungen um X %
- Verlängerung der Gesamtstudiendauer um X %
- Andere Empfehlungen, die von deinem Arzt nach Absprache selbst festgelegt werden können
Ebenso muss hier von deinem Arzt/deiner Ärztin angegeben, ob die Einschränkung dauerhaft bzw. auf nicht absehbare Zeit oder temporär (mit voraussichtlicher Zeitangabe) besteht.
Der Antrag auf Nachteilsausgleich muss in jedem Fall im Original per Post (am besten per Einschreiben) an die IU geschickt werden.
IU Nachteilsausgleich: Welche Dokumente benötige ich dafür?
Es wird lediglich die Vorlage der IU benötigt, welche wie bereits erwähnt über zwei Seiten verfügt. Auf Seite 1 befindet sich ein formloser Antrag des Studierenden, auf dem ein paar persönliche Daten angegeben werden müssen. Seite 2 hingegen enthält das (fach-)ärztliche Attest, welches deinen Antrag begründet. Hier müssen dann von deiner Ärztin oder deinem Arzt die genauen Gründe dargelegt werden, weshalb der Antrag auf Nachteilsausgleich berechtigt ist. Ebenso muss eine konkrete prozentuale Empfehlung erfolgen.
Beispiel: Du hast dir den Arm gebrochen und bist nur eingeschränkt schreibfähig. Dein Arzt oder deine Ärztin kann hier eine temporäre, körperliche Einschränkung von mehreren Wochen angeben und eine Schreibzeitverlängerung bei schriftlichen Prüfungen um 20% beantragen.
Wo finde ich das Formular?
Die IU stellt dafür eine Vorlage zur Verfügung, die dafür genutzt werden sollte. Den zweiseitigen Antrag auf Nachteilsausgleich an der IU findest du hier.
Ist die Angabe einer genauen Diagnose erforderlich?
Nein, die Diagnose muss nicht direkt angegeben werden. Deine Ärztin/dein Arzt sollte allerdings die Symptome deiner Erkrankung oder Verletzung so genau wie möglich beschreiben und die Auswirkungen auf deine Prüfungs- oder Lernfähigkeit (von der IU übrigens als „Darstellungsfähigkeit“ bezeichnet), ausführlich erklären. Dem IU Prüfungsausschuss sollte eine Beurteilung ohne jegliche Rückfragen möglich sein.
Bist du allerdings damit einverstanden, kann die Angabe der Diagnose in Einzelfällen durchaus sinnvoll und zweckmäßig sein, wenn damit die Begründung des Nachteilsausgleichs verständlicher wird. Das ist aber in jedem Fall immer deine Entscheidung und nicht zwingend erforderlich.
IU Nachteilsausgleich: Wann entscheidet der Prüfungsausschuss über meinen Antrag?
Die Tagungen bezüglich der Anträge auf einen Nachteilsausgleich finden monatlich statt. Das Gremium tagt im Jahr 2023 an den folgenden Tagen darüber:
- Freitag, 10.03.2023
- Freitag, 14.04.2023
- Freitag, 12.05.2023
- Freitag, 09.06.2023
- Freitag, 14.07.2023
- Freitag, 11.08.2023
- Freitag, 08.09.2023
- Freitag, 13.10.2023
- Freitag, 10.11.2023
- Freitag, 08.12.2023
Dementsprechend wirst du auch in den darauffolgenden 14 Tagen über deinen Antrag – egal ob stattgegeben oder abgelehnt – informiert.