Du hast dich für eine Klausur an der IU angemeldet, aber bist kurzfristig krank geworden oder bist anderweitig arbeitsunfähig? Wir zeigen dir, wie und wann du deine Krankmeldung bzw. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an der IU einreichen kannst und bis zu welchem Zeitpunkt das möglich ist.
Krankmeldung an der IU einreichen: Was tun, wenn ich krank geworden bin?
Kurz vor der Prüfung krank geworden? Nicht weiter schlimm! Wenn du dich für eine Klausur bzw. Präsenzprüfung an der IU angemeldet hast, aber du den Termin jetzt kurzfristig aufgrund einer Erkrankung nicht wahrnehmen kannst, musst du eine Krankmeldung, bzw. eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an der IU einreichen.
Das geht ganz einfach über IU myCampus:
- Klicke im Menü auf „Studium verwalten“.
- Wähle „Antragsverwaltung“ aus.
- Bei „Verfügbare Anträge“ unter dem Punkt „1. Prüfungsamt Fernstudium“ findest du die Zeile „Upload Prüfungsrücktritt„.
- Klicke dort auf „Ausfüllen“.
- Gebe in den Feldern deinen Vor- und Nachnamen, deine Matrikelnummer sowie das Prüfungsdatum ein und lade deine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bzw. deine Krankmeldung hoch.
- Klicke auf „Speichern & Abschicken“ – fertig!
Das ganze Formular ist ziemlich einfach gehalten und sieht wie folgt aus (klicke, zum vergrößern):
Krank melden an der IU: In welchem Zeitraum muss ich die Bescheinigung einreichen?
Du musst deine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), bzw. dein Attest oder die Krankschreibung innerhalb von drei Werktagen bei der IU über die genannte Methode einreichen. Die Hochschule schält dich dann automatisch vor Ablauf der Frist für eine erneute Prüfungsanmeldung frei.
Was ist, wenn ich bei einer IU Prüfung mehrmals krank bin?
Das funktioniert auf die oben genannte Methode genau zwei Mal. Ab der dritten Krankmeldung bei Klausuren oder anderen Prüfungsleistungen an der IU wird dann das sogenannte „Formular zur Prüfungsunfähigkeit“ – auch Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung genannt – erforderlich. Dieses findest du entweder unter diesem Link oder in myCampus unter dem Punkt „Upload Prüfungsrücktritt“ oberhalb des Formulars, bei dem Hinweis auf ausgedruckte Formulare.
Bescheinigung Prüfungsunfähigkeit: Was muss ich beachten?
Die Bescheinigung besteht aus zwei Seiten. Die erste Seite enthält Hinweise für dich als Studierende/r. Diese musst du zur Kenntnis nehmen und mit Datum sowie deiner Unterschrift versehen. Der zweite Teil der Bescheinigung muss teilweise von dir (deine persönliche Daten und die betroffenen Prüfungen), aber zwingend von deinem Arzt/deiner Ärztin unterschrieben werden. Ebenso ist hier ein Stempel der Arztpraxis erforderlich.
Kann ich mich auch ohne Erkrankung von einer Prüfung abmelden?
Ja, du kannst eine angemeldeten Prüfungstermin auch wieder stornieren. Bei Präsenzprüfungen ist die Frist hierzu allerdings auf 10 Tage und 12 Stunden vor Prüfungsbeginn, bei Online-Klausuren auf 24 Stunden vor Prüfungsbeginn, festgelegt. Eine Begründung oder Bescheinigung ist einem solchen Fall nicht notwendig. Alles weitere dazu haben wir dir aber bereits in einem eigenen Artikel zusammengefasst: Prüfungen an der IU: Welche Fristen gibt es?
Es ist Samstag. Seid heute morgen geht’s mir richtig schlecht . Kann ich am Montag zum Arzt und ein Attest holen ?
Ich schreibe morgen eigentlich eine klausur aber habe heute Nacht eine dicke Mandelentzündung bekommen und kann den Termin nicht wahrnehmen. Da es aber keine 24 Stunden mehr sind, ist meine Frage ob es trotzdem geht? Oder ob mein erst Erstversuch dann verschwindet
Ich habe einen Dauerattest, da ich an Migräne mit starker Aura leide. Reicht dies auch?
Klar, Attest ist Attest. Zur Not nochmal vom Doc nochmal erneut eine Bescheinigung geben lassen für diesen Tag.
Grüße