Wer als Werkstudent arbeiten möchte, kann durch die unterschiedlichen Regelungen und Gesetze deutliche Vorteile genießen. Allerdings gibt es im Vorfeld auch ein paar Dinge zu beachten, damit der Werkstudentenjob überhaupt erst ausgeübt werden darf. Wir klären im Folgenden über die Voraussetzungen, das mögliche Gehalt, die Arbeitszeiten, den Urlaubsanspruch und über die steuerlichen Vorteile auf.
Was ist ein Werkstudent?
Ungefähr 60 Prozent aller Studenten arbeiten neben ihrem Studium, um den Lebensunterhalt aufzubringen und um etwas mehr Geld in der Tasche zu haben. Bafög und elterliche Unterstützung sind da fast nie ausreichend. Ein Werkstudent arbeitet in einem Unternehmen, ist aber Vollzeit an der Uni immatrikuliert. Für die meisten Studenten ist diese Art von Nebenjob optimal, denn neben dem zusätzlichen Geld genießt man zusätzlich ein paar steuerliche Vorteile, erlangt einiges an Berufserfahrung und knüpft eventuell auch erste Kontakte für einen späteren Vollzeitjob.
Hierbei spielt es keine Rolle, ob der ausgeübte Job zu der Fachrichtung im Studium passt. Durch einen Werkstudentenvertrag erhält man mehr Geld für die Arbeit, als bei einem herkömmlichen Nebenjob. Das liegt daran, dass man als Werkstudent von der Sozialversicherungspflicht befreit wird, unabhängig von dem jeweiligen Einkommen.
Wie viel verdient man als Werkstudent?
Während der Lohn eines Praktikanten meist sehr gering ist, verdient man mit einem Werkstudentenjob mindestens den Mindestlohn. Das bedeutet, dass man bei einer 20-Stunden-Woche ein Netto-Gehalt von ca. 750 Euro bekommt, denn der Mindestlohn liegt aktuell bei 9,35 Euro/Stunde.
Theoretisch darf der Arbeitgeber dir auch ein deutlich höheres Gehalt zahlen, in der Regel wirst du als Werkstudent jedoch mit dem Mindestlohn oder einem knapp darüber liegenden Betrag entlohnt – das unterscheidet sich natürlich von Unternehmen zu Unternehmen. Allzu hohe Summen darf man nicht erwarten, durch die Entbindung der Sozialversicherungspflicht bleibt jedoch nach Steuern auch mehr vom Geld übrig.
Werkstudent: Welche Steuern müssen gezahlt werden?
Durch einen Werkstudentenvertrag wird man von der Sozialversicherungspflicht befreit. Steuern musst man aber dennoch zahlen. Dabei wird man in einem Werkstudentenjob steuerrechtlich wie eine Teilzeitkraft abgehandelt. Das bedeutet, dass du die Lohnsteuer und deinen den Beitrag zur Rentenversicherung entrichten musst. Die Unfallversicherung übernimmt dein Arbeitgeber für dich.
Wie hoch die Abzüge in Form von Steuern sind, hängt von der Höhe deines Gehalts ab. Wenn dein Lohn unter 450 Euro im Monat liegt, besteht die Möglichkeit dich komplett von der Rentenversicherung zu befreien. Liegt dein Gehalt jedoch zwischen 450 und 1300 Euro pro Monat, fallen Steuern von ca. 9,3 % an (in Abhängigkeit vom genauen Lohn und dem Bundesland, in dem du lebst). Wichtig ist, dass diese Regelung nur dann gilt, wenn du als Student Vollzeit immatrikuliert bist und du nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest. (Ein Werkstudent darf – außer in den Semesterferien – nicht länger als 20 Stunden in der Woche arbeiten).
Der Lohnsteuerfreibetrag bei einem Werkstudent
Steuern sind lästig, doch auch als Werkstudent bist du nicht komplett davon befreit. Es gibt allerdings einen Grundfreibetrag pro Jahr, den du auch als Werkstudent in Anspruch nehmen darfst. Aktuell liegt dieser Betrag bei 9.408 Euro im Jahr. Erst wenn mehr verdient wird, muss die Lohnsteuer bezahlt werden. Die gute Nachricht: Der Freibetrag steigt derzeit von Jahr zu Jahr. (2014 waren es beispielsweise noch 8.354 Euro – über 1.000 Euro weniger!)
Wenn du beispielsweise mit deinem Nebenjob jeden Monat ein Gehalt von 750 Euro erwirtschaftest, liegst du bei einem Jahresgehalt von 9.000 Euro und bist somit von der Lohnsteuer befreit. Falls du darüber liegst, fallen die Steuern auch nur auf den darüberliegenden Restbetrag an.
Wie ist man beim Werkstudentenjob krankenversichert?
In den meisten Fällen sind Studenten über die Eltern familienversichert. Bis zu einem Alter von 25 Jahren ist das problemlos möglich und es fallen keine Beiträge für die Krankenversicherung an. Es gilt allerdings eine gesetzliche Einkommensgrenze, die bei 445 Euro pro Monat liegt. Sobald das Gehalt der Werkstudententätigkeit diesen Betrag überschreitet, ist man selbstständig versicherungspflichtig.
Das bedeutet, dass die Familienversicherung erlischt und man sich selbstständig bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse versichern musst. Ab diesem Zeitpunkt fallen Kosten für die Krankenversicherung an, die bei ca. 90-120 Euro im Monat liegen. Diese werden zusätzlich von der Krankenversicherung gefordert und nicht direkt von deinem Lohn abgeführt.
Wie viel Stunden darf ein Werkstudent maximal arbeiten?
Grundsätzlich gilt, dass du als Werkstudent nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten darfst. Es gibt allerdings Ausnahmen. So darfst du beispielsweise während der vorlesungsfreien Zeit – also in den Semesterferien – bis zu 40 Stunden pro Woche arbeiten. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass du keinesfalls in mehr als 26 Wochen des Jahres über der 20-Stunden-Grenze liegen darfst. Also nicht mehr, als ein halbes Jahr. Theoretisch könntest du also für 26 Wochen jeweils bis zu 40 Stunden pro Woche arbeiten, darfst dann die anderen 26 Wochen im Jahr aber nicht über der 20-Stunden-Grenze liegen.
Eine Ausnahmeregelung besteht außerdem bei Jobs, die du nachts, abends oder am Wochenende, also außerhalb der Unizeiten ausübst. Hier kann es unter Umständen erlaubt sein, dass du mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest. Hier wird seitens der Krankenkasse jeweils eine Einzelfallentscheidung getroffen.
Gibt es eine Einkommensgrenze?
Eine maximale Grenze wie hoch der Lohn als Werkstudent sein darf, gibt es bei einem Werkstudentenjob nicht. Du darfst theoretisch so viel verdienen wie dein Arbeitgeber dir zu zahlen bereit ist. Der aktuelle Mindestlohn liegt im Jahr 2020 bei 9,35 Euro. Werkstudenten werden meist mit zwischen 10 und 15 Euro (brutto) auf die Stunde bezahlt.
Was muss in einem Werkstudentenvertrag enthalten sein?
Wenn du als Werkstudent deinen Vertrag erhältst, solltest du diesen genau prüfen. Beispielsweise wissen einige nicht, dass Werkstudenten einen Anspruch auf Urlaub haben. Dieser sollte unbedingt in deinem Vertrag festgelegt sein. Darüber hinaus gehören wichtige Aspekte wie eine eventuelle Probezeit und die Dauer selbiger in den Vertrag.
Ebenfalls festzulegen sind dein Tätigkeitsbereich und die Aufgaben, für die du herangezogen wirst. Eine genaue Beschreibung hilft bei der Definition deines Jobs. Wenn du anstrebst nach dem Ende deines Studiums weiterhin im Unternehmen zu arbeiten, solltest du auf eine Kopplung an den Studentenstatus achten. Viele Unternehmen legen vertraglich fest, dass der Werkstudentenvertrag mit dem Ende des Studiums endet. Möchtest du das nicht, solltest du mit deinem Arbeitgeber vor Vertragsende darüber sprechen.
Hat der Werkstudent Anspruch auf Urlaub?
Auch bei einem Werkstudentenjob bist du ein regulärer Arbeitnehmer und hast somit gesetzlichen Anspruch auf Urlaub. In deinem Arbeitsvertrag sollte die Anzahl der Urlaubstage festgelegt sein. Doch selbst wenn dein Arbeitgeber hier nichts vermerkt hat, gilt der gesetzlichen Urlaubsanspruch.
Das Bundesurlaubsgesetz legt fest wie viele Tage Urlaub einem Arbeitnehmer zustehen. Es besagt grundsätzlich, dass jeder Arbeitnehmer einen Urlaubsanspruch von vier Wochen pro Jahr hat. Als Werkstudent gelten für dich die gleichen Regeln wie für einen Arbeitnehmer in Teilzeit. Abhängig von den Arbeitstagen hast du somit folgenden (Mindest-)Anspruch auf Urlaub:
- Arbeitszeit von 1 Tag / Woche: 4 Urlaubstage im Jahr
- Arbeitszeit von 2 Tagen / Woche: 8 Urlaubstage im Jahr
- Arbeitszeit von 3 Tagen / Woche: 12 Urlaubstage im Jahr
- Arbeitszeit von 4 Tagen / Woche: 16 Tage Urlaubstage im Jahr
- Arbeitszeit von 5 Tagen / Woche: 20 Urlaubstage im Jahr
Wie wirkt sich ein Werkstudentenjob auf das BAföG aus?
Dein Anspruch auf Bafög erlischt nicht automatisch mit dem Antritt eines Werkstudentenjobs. Du hast einen jährlichen Einkommensfreibetrag von 5.400 Euro brutto, was etwa 450 Euro pro Monat entspricht. Gehälter, welche oberhalb dieser Grenze liegen, werden auf dein Bafög angerechnet. Bei einem monatlichen Verdienst als Werkstudent von 850 Euro oder mehr, hast du allerdings keinen Anspruch mehr auf Bafög.
Bekommen Werkstudenten weiterhin Kindergeld?
Bis zu einem Alter von 25 hast du einen Anspruch auf Kindergeld. Dieser bleibt jedoch nur bestehen, wenn deine wöchentliche Arbeitszeit weniger als 20 Stunden beträgt. Wie hoch dein Einkommen ist, hat hier allerdings keinen Einfluss. Selbst wenn du 20 Stunden mit einem Stundenlohn von 20 Euro arbeiten würdest, bleibt dein Kindergeldanspruch bestehen.
Hallo Matthias,
ich fange bald als „studentische Aushilfe“ in einem Restaurant als Servicekraft an (Vertrag kommt nächste Woche). Dies ist vermutl. mit dem „Werksstudent“ gleichzusetzen, denn hier wurde mir das auch mit den max. 20h/Woche und der Mehrarbeit in den Semesterferien erklärt. Habe im Herbst in den Semesterferien allerdings bereits einen befristeten Vertrag als „selbständige Servicekraft“ auf dem Cannstatter Volksfest. Geht das oder muss ich dann Steuern bezahlen? Oder soll mich das Restaurant befristet als „studentische Aushilfe“ bis Anfang Volksfest anstellen und nach Ende des Volksfest wieder mit einem befristeten Vertrag (bis zum nächsten Volksfest) anstellen? Was muss ich beachten, damit ich keine/so wenig wie möglich Steuer bezahlen muss?
Hi Sabine,
ja, du kannst sowohl als Werkstudent in einem Restaurant arbeiten als auch als selbstständige Servicekraft tätig sein. Achte aber darauf, dass dein Gesamteinkommen den Grundfreibetrag von 10.908 Euro im Jahr nicht überschreitet, um keine Steuern zahlen zu müssen. Es könnte sinnvoll sein, dass dich das Restaurant befristet bis zum Volksfest anstellt und danach erneut befristet einstellt. Experte bin ich aber natürlich auch nicht 😀
Viel Erfolg und liebe Grüße!
Matthias
Hallo,
ist es schädlich, wenn man innerhalb des Semesters ca. 2 – 3 Monate Vollzeit arbeitet? Im Rest des Jahres die 20 Std. Regel jedoch einhält?
Vielen Dank für Deine Antwort.
Hi Ole,
also „schädlich“ ist da der falsche Begriff 😀 Du musst eben schauen, ob du das zeitlich alles unter einen Hut bekommst, aber möglich wäre es dann schon. Du darfst als Werkstudent/in allerdings maximal 26 Wochen im Jahr Vollzeit arbeiten. Also so wie du es vorgeschlagen hast wäre es möglich, ja.
Liebe Grüße!
Verstehe ich das richtig: es gilt die aktuelle Minijobgrenze, innerhalb deren keine Auswirkungen aufs Bafög sind und ich in der Familienversicherung bleiben kann.
Mein Arbeitgeber hat geringere Abgaben für mich ( das ist momentan das Problem). Bin voll immatrikuliert
Hallo Ursula, der Beitrag bezieht sich auf Werkstudentenjobs, nicht explizit auf Minijobs. Für Letztere gilt aber: Solange dein Einkommen die geltende Minijob-Grenze nicht überschreitet, hat das keine Auswirkungen aufs Bafög und du kannst i.d.R. in der Familienversicherung bleiben.
Liebe Grüße!
Hallo, ich schreibe gerade meine Bachelorarbeit und habe keine Vorlesungen mehr. Zählt das dann auch als vorlesungsfreie Zeit, während der ich mehr als 20 Stunden als Werkstudent arbeiten kann? Danke euch
Hi Oliver.
Wenn es bei dir zeitlich so passt, dann auf jeden Fall. Generell ist eigentlich nur wichtig, dass du nicht länger als 26 Wochen mehr als 20 Stunden als Werkstudent arbeitest.
Die genaue zeitliche Einteilung ist dabei aber dir überlassen. Viele Grüße!
Hallo,
gilt die Winterpause auch als vorlesungsfreie Zeit in der ich mehr als 20 Stunden (unter der Woche) arbeiten darf?
Hi Janek,
solange du währenddessen eingeschrieben bist – na klar.
Hallo, ich bin noch bis voraussichtlich Novembe/Dezember im Bachelor (vollzeit) eingeschrieben, da ich noch an meiner Bachelorarbeit schreibe. Parallel dazu fange ich ab Oktober bereits mein Masterstudium (teilzeit) an.
Gilt für mich weiterhin bis zur ABgabe meiner BAchelorarbeit das Werkstudentenprivileg?
Hi Martin,
klar. Solange du während diesem Zeitraum immer noch nachweislich immatrikuliert bist, kannst du auch das Werkstudentenprivileg für dich nutzen.
Grüße
Ich bin Werkstudent. In dem Zusammenhang habe ich relativ lang nach einem Job gesucht. Wie ihr allerdings sagt, lohnen sich die deutlichen Vorteile absolut.
Hallo, ich studiere Vollzeit an einer Fernuniversität und habe offiziell keine Semesterferien, da ich mir die Zeit völlig frei einteilen kann. Habe ich also offiziell wie andere Vollzeitstudenten auch Semesterferien? Wenn ja, wie teile ich diese in meinem Werkstudentenjob ein?
Hi Lena,
Semesterferien gibt es so direkt im Fernstudium nicht. Ansonsten würde ich schon sagen, dass es hier ganz darauf ankommt, wie du dir selbst deine Zeit einteilen möchtest. Falls du einem Teilzeitjob oder 450€-Job nachgehen willst, wäre das problemlos auch innerhalb des Semesters möglich (wie bei einem normalen Studium ja auch, einfach ein paar Stunden nebenher in der Woche).
Willst du lieber für einige Zeit Vollzeit arbeiten, würde ich das Semester an deiner Stelle in 4 Monate Studium und 2 Monate arbeiten (oder 5 Monate Studium und 1 Monat arbeiten) einteilen. Dann müsstest du einmal 2 Klausuren pro Monat schreiben, aber das ist je nach Wahl deiner Module machbar. Habe damit auch persönlich gute Erfahrungen während meines Fernstudiums gemacht.
An welcher Fernuni studierst du denn? 🙂
Viele Grüße.
Hallo,
ich habe die gleiche Situation. Studiere in Vollzeit an der IU meinen Bachelor und bin Werkstudent ohne klare Semesterferien. Heißt das man kann sich frei seine „Semesterferien“ einteilen und solange man nicht über 26 Wochen mit 40h pro Woche geht ist das ok? Also theoretisch 26 Wochen 40h und den Rest des Jahres 20h?
Liebe Grüße
Hi Isabell,
ja – ich hab das ca. 1,5 Jahre lang auch so gemacht und das hat problemlos funktioniert. Beschwert hat sich bis heute niemand 😀
Viele Grüße!
Hi, kann man mit einem Werkstudentenjob trotzdem finanzielle Unterstützung bekommen? Zum Beispiel, wenn man auszieht und Werkstudentenjob und Kindergeld nicht reichen? LG und Danke!
Hi Millane,
du kannst es auf jeden Fall mal mit Bafög versuchen. Dazu haben wir bereits einen eigenen Artikel verfasst: http://sbs99qjk.web150.alfahosting-server.de/neu/bafoeg-beantragen-antrag-voraussetzungen-und-formblaetter/
Ebenso gibt es einen staatlichen Bildungskredit, der beantragt werden kann. Hierzu würde ich dir die Seite des Bundesverwaltungsamtes empfehlen: https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Schule-Ausbildung-Studium/Bildungskredit/Antrag/Bildungskredit-Hintergrund/bildungskredit-was-bietet_node.html
Hoffe, das hilft dir etwas weiter!
Liebe Grüße, Matthias
Hallo, kann man trotz Teilzeitstudium Werkstudent sein? Ich bin in der Uni als Teilzeitstudent eingeschrieben, arbeite aber weniger als 20 Stunden die Woche. Gelte ich trotzdem als Werkstudent (Entfall der Kranken / Pflegeversicherungs Abgaben)?
Hallo Balthes,
als Werkstudent ist man in der Regel von der Sozialversicherung befreit, solange das Studium Vorrang vor deinem Job hat. Dies ist allerdings nicht der Fall, wenn du in einem Teilzeitmodell studierst, da das Studium hier quasi zusätzlich und „nebenher“ absolviert wird. Dementsprechend sind in diesem Fall leider auch keine Werkstudentenverträge möglich.
Eventuell empfiehlt sich hier trotzdem ein Gespräch mit dem Arbeitgeber. Es gibt Unternehmen, die studierende Arbeitnehmer (auch in Teilzeit) finanziell unterstützen oder einen Teil der anfallenden Kosten übernehmen.
Viel Erfolg!
Grüße, Matthias