Welche Möglichkeiten gibt es, um die eigene Ausbildung zu finanzieren bzw. um zusätzliche finanzielle Unterstützung vom Staat zu erhalten? Wir nehmen im Folgenden die gängigsten Möglichkeiten und Hilfen genauer unter die Lupe und vergleichen diese miteinander.
Ausbildung: Finanzielle Unterstützung oft notwendig
Endlich die passende Ausbildung ergattert und der Traumjob wirkt zum Greifen nahe! Wäre da nicht das Leid mit dem lieben Geld. Nicht umsonst heißt es: Lehrjahre sind keine Herrenjahre, denn: eine Ausbildung wird oft nur in geringem Maße bezahlt.
Angehende Polizeibeamte, Finanzwirte und Bankkaufleute erhalten bereits während ihrer Ausbildung eine Vergütung, welche die Ausbildung finanzieren kann. Hingegen erhalten beispielsweise Konditoren, Fotografen und Friseure in ihrer Ausbildung nur wenig finanzielle Unterstützung. Medizinische Ausbildungsberufe werden an Berufsfachschulen angeboten und anstatt Geld zu verdienen, muss man sich häufig mit den im Alltag anfallenden Kosten herumschlagen.
Die Kosten die vermutlich den meisten Auszubildenden sorgen bereiten, sind die Fixkosten – beispielsweise für Miete, Verträge und Versicherungen. Eine stets ausreichende Liquidität während einer Ausbildung kann ohne Ausbildungsvergütung oftmals nicht gewährleistet werden. Eltern mit geringem Einkommen können es sich kaum leisten, ihre Kinder während der Ausbildung zu finanzieren.
Dennoch gibt es einige Möglichkeiten, wie sich Azubis ihre Ausbildung mit staatlichen Mitteln finanzieren können, ohne den Eltern auf der Tasche zu liegen.
Möglichkeiten, die Ausbildung zu finanzieren, sind beispielsweise:
- Schüler-BAföG
- Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
- Kindergeld
- Wohngeld
1. Schüler-BAföG
Beim Schüler-BAföG handelt es sich um eine finanzielle Unterstützung des Staates für Schüler. Unter Schüler zählen dann auch Auszubildende, die eine Berufsfachschule im Rahmen einer schulischen Ausbildung besuchen. Der Antrag wird beim Amt für Ausbildungsförderung des zuständigen Landkreises gestellt. Es dient bei fristgemäßer Antragseinreichung bis zum Ende der Ausbildung als Möglichkeit, um während der Ausbildung finanzielle Unterstützung zu erhalten.
Schüler-BAföG ist für Azubis eine gute Option, da das Schüler-BAföG im Gegensatz zum BAföG für Studenten nicht zurückgezahlt werden muss. Ebenfalls müssen hier keine Leistungsnachweise erbracht werden.
1.1 Voraussetzungen für Schüler-BAföG
Auszubildende, die sich in dualen Ausbildungen befinden, haben leider keine Möglichkeit, um Schüler-BAföG zu beantragen. Finanzielle Unterstützung in Form von Schüler-BAföG erhalten lediglich Azubis in schulischen Ausbildungen, die:
- auf eine allgemeinbildende Schule, eine Berufsfachschule, eine Fach- oder Fachoberschule gehen,
- sich in ihrer ersten Ausbildung befinden,
- bei Beginn der Ausbildung jünger als 30 Jahre sind.
1.2 Höhe der finanziellen Unterstützung
Die Höhe der monatlichen finanzielle Unterstützung in Form von Schüler-BAföG ist von mehreren Faktoren abhängig und kann daher ganz unterschiedlich ausfallen. Das Schüler-BAföG setzt sich aus folgenden Beträgen zusammen:
- BAföG-Höchstsatz: Die Höhe dieses Betrages hängt maßgeblich von der Schulart ab und davon, ob man bei seinen Eltern oder in einer eigenen Wohnung lebt. Er beträgt zwischen 247 EUR und 752 EUR. Der BAföG-Höchstsatz wird jedoch nicht in allen Fällen in voller Höhe ausgezahlt. Zunächst wird geprüft, ob die Eltern oder gegebenenfalls der Partner oder die Partnerin des Antragstellers hier finanzielle Hilfe leisten können.
- Zuschlag zur Kranken- und Pflegeversicherung, bei Auszubildenden über 25, die nicht mehr über die Familienversicherung versichert werden können in Höhe von 109 EUR oder 189 EUR für Azubis über 30 Jahre.
- Kinderbetreuungszuschlag in Höhe von 150 EUR pro Kind, wenn es die eigenen Kinder des Antragstellers sind, diese mit im Haushalt leben und unter 14 Jahre alt sind.
2. Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Die Berufsausbildungsbeihilfe BAB wird bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt und muss nicht zurückgezahlt werden. Während das Schüler-BAföG nur von Auszubildenden schulischer Ausbildungen in Anspruch genommen werden kann, um die Ausbildung zu finanzieren, steht die finanzielle Unterstützung in Form von BAB nur Auszubildenden dualer Ausbildungsgänge zu.
2.1 Voraussetzungen für Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Finanzielle Unterstützung in Form von BAB erhalten Auszubildende, die:
- sich in ihrer Erstausbildung befinden,
- eine staatlich anerkannte duale Ausbildung absolvieren,
- nicht mehr bei den Eltern wohnen und
- über 18 Jahre alt sind oder
- minderjährig sind und aufgrund der Entfernung zwischen dem Wohnsitz der Eltern und dem Ausbildungsbetrieb oder aufgrund persönlicher Gründe in eine eigene Wohnung ziehen mussten.
Zusätzlich dürfen die Ausbildungsvergütung und das Einkommen der Eltern einen zulässigen Höchstbetrag nicht übersteigen.
2.2 Höhe der finanziellen Unterstützung
Die BAB setzt sich aus dem Grundbedarf in Höhe von maximal 398 EUR und der Unterkunftspauschale in Höhe von bis zu 325 EUR zusammen. Des Weiteren kann weitere finanzielle Unterstützung in Form von Fahrtkostenerstattung bis zu einer Höhe von 476 EUR gewährt werden.
3. Kindergeld
Kindergeld steht jedem Auszubildenden unter 25, unabhängig von der Ausbildungsform, zu. Kindergeld ist neben Kosten des täglichen Bedarfs auch dafür da, um die Ausbildung zu finanzieren.
3.1 Höhe der finanziellen Unterstützung
Die Höhe des Kindergelds beträgt in 2021 für das erste und zweite Kind je 219 EUR im Monat, für das dritte Kind 225 EUR im Monat und für jedes weitere Kind 250 EUR im Monat.
4. Wohngeld
Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete und wird bei der Wohngeldstelle der entsprechenden Gemeinde beantragt. Es ist in der Regel nicht dazu da, um die Ausbildung zu finanzieren. Wohngeld während der Ausbildungszeit zu erhalten, ist eher die Ausnahme als Regel, aber für einige Azubis die einzige Möglichkeit, um zusätzliche finanzielle Hilfen zu erhalten.
In welchen Fällen haben Auszubildende Anspruch auf Wohngeld als Mietzuschuss?
Um Anspruch auf Wohngeld als Mietzuschuss zu haben, muss der Auszubildende als Haupt- oder Untermieter in einem Mietverhältnis oder einem mietähnlichen Verhältnis leben. Weiterhin darf kein Anspruch auf Schüler-BAföG oder BAB bestehen. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn es sich bei dem Ausbildungsberuf um einen staatlich nicht anerkannten Beruf handelt oder sich der Auszubildende bereits in der zweiten Ausbildung befindet. Wenn die Zahlung von Schüler-BAföG oder BAB nicht gewährt wurde, weil das eigene Einkommen oder das der Eltern zu hoch ist, wird kein Wohngeld gewährt.
Wichtig ist weiterhin, dass der Auszubildende ein gewisses Mindesteinkommen erhält. In der Regel kommen für das Wohngeld daher nur Auszubildende in dualen Ausbildungen in Betracht. Das Einkommen des Auszubildenden darf jedoch auch eine gewisse Höhe nicht überschreiten.
Wie hoch fällt das Wohngeld aus?
Das Wohngeld ist von mehreren Faktoren abhängig und wird nicht pauschal bezuschusst. Entscheidend für die Gewährung von Wohngeld ist die Personenanzahl im Haushalt, die Mietkosten, das Gesamteinkommen der Haushaltsmitglieder und das Mietniveau am Wohnort.