Das Arbeiten im Homeoffice hat durch die Coronapandemie deutlich an Popularität gewonnen und sollte spätestens jetzt auch jedem Arbeitnehmer ein Begriff sein. Wer von zuhause aus arbeitet, kann jetzt durch neue, vom Bundestag beschlossene Steuererleichterungen profitieren. Wie das funktioniert und welche Ausnahmen es dabei gibt, wird im Folgenden beleuchtet.
Viele Arbeitnehmer seit Corona im Home-Office
Schon im März und April verzichten zahlreiche Arbeitgeber auf die Anwesenheitspflicht vor Ort im Büro, um den ansteigenden Infektionszahlen entgegenzuwirken. Spätestens seit der zweiten Welle, die seit November in vollem Gange ist, rät auch die Regierung, Homeoffice „so großzügig wie möglich“ zu ermöglichen. Waren es davor Büro, Schreibtisch, Teeküche und telefonierende Arbeitskollegen, sind es seitdem die eigenen vier Wände, Telefonkonferenzen und der mehrmalige Gang zur hauseigenen Kaffeemaschine.
Aufgrund der dadurch steigenden Mehrbelastungen und den zusätzlichen Bemühungen, die von Arbeitnehmern gefordert wurden, beschloss der Bundestag nun eine Homeoffice-Pauschale, die sich von der Steuer absetzen lässt.
Homeoffice-Pauschale: Die Regelungen im Überblick
Die neue Homeoffice-Regelung besagt, dass Arbeitnehmer ab sofort für die Jahre 2020 und 2021 fünf Euro pro Tag von der Steuer absetzen können. Hierbei sollen maximal 120 Tage in Anspruch genommen werden können, wodurch günstigstenfalls eine Steuerentlastung von 600 Euro anfallen könnte.
Klingt im ersten Moment erfreulich, hat allerdings noch einen Haken. Denn: Die Homeoffice-Pauschale zählt zu den sogenannten Werbungskosten. Darunter fallen beispielsweise auch Dinge wie Arbeitskleidung oder Maßnahmen zur Weiterbildung. Diese werden landläufig und pauschal bereits mit 1000 Euro angerechnet.
Das heißt: Erst, wenn Werbungskosten und Homeoffice-Pauschale einen Betrag von 1000 Euro übersteigen, kann auch wirklich davon profitiert werden. Anderweitig sind die Beschlüsse nicht gültig.
Die wichtigsten Punkte kurz und knapp:
- Pro Homeoffice-Tag kann 5 Euro abgerechnet werden
- Maximal sind 120 Tage, bzw. 600 Euro absetzbar
- Homeoffice-Pauschale zählt als Werbungskosten
- Werbungskosten werden bereits mit 1000 Euro pauschal abgerechnet
- Erst wenn Werbungskosten und Homeoffice-Pauschale 1000 Euro übersteigen, kann wirklich profitiert werden
Nachweise nicht erforderlich, aber sinnvoll
Vorteilhaft für alle Arbeitnehmer: Für die Homeoffice-Pauschale werden keine Nachweise verlangt. Allerdings wird empfohlen, sich dennoch eine Bestätigung vom Arbeitgeber geben zu lassen, um für eventuelle Nachfragen oder Problemstellungen gewappnet zu sein.
Wer kann von der Pauschale profitieren?
Solange in den Jahren 2020 oder 2021 innerhalb der eigenen vier Wände gearbeitet wird bzw. wurde, kann die Homeoffice-Pauschale pro Tag mit 5 Euro geltend gemacht werden. Solange eine eigene Arbeitsecke, bzw. ein Schreibtisch – egal ob Wohnzimmer, Schlafzimmer oder sonst wo – eingerichtet wurde, ist eine Absetzung möglich. Ein fest dafür eingerichtetes Arbeitszimmer ist entgegen vorherigen Berichten ausdrücklich keine Voraussetzung mehr, um die Steuerersparnisse geltend zu machen.
Abgesetzt werden können ebenso Material- und Anschaffungskosten für Schreibtisch, Laptop, Bürostuhl, Drucker oder Headset – sofern die Kosten hierbei nicht bereits vom Arbeitgeber übernommen wurden.