Hier erklären wir dir, wie du bei deinem Fernstudium an der IU ganz einfach ein Urlaubssemester beantragen kannst, wo du den Antrag dafür findest und was es dabei zu beachten gibt.
Als Student benötigt man manchmal einfach eine Auszeit. Die Gründe dafür können sehr unterschiedlich sein, aber da das Leben einem immer mal wieder (unvorhergesehene) Überraschungen bietet, gibt es auch hierfür an der IU eine entsprechende Möglichkeit, um sich ein paar Monate Ruhe zu gönnen.
IU Fernstudium: Urlaubssemester beantragen
Egal ob es zeitlich gerade nicht passt oder es finanziell etwas eng wird: An der IU kann ohne große Umstände ein kostenloses Urlaubssemester beantragt werden. Dafür muss ganz einfach ein Antrag ausgefüllt werden. In den folgenden Schritten zeigen wir dir, wie das funktioniert und du dein IU Fernstudium pausieren kannst:
- Logge dich bei myCampus ein.
- Klicke oben im Menü auf „Organisatorisches/Rund ums Studium“.
- Wähle im Dropdown-Menü den Unterpunkt „Antragsverwaltung„.
- Unter „2. Studierendensekretariat“ findest du drei mögliche Anträge auf Beurlaubung.
- Wähle den für dich passenden Urlaubsantrag, indem du auf „Ausfüllen“ klickst.
- Nachdem du den Zeitpunkt, den Grund deiner Beurlaubung angegeben und eventuelle Bescheinigungen hochgeladen hast, klicke ganz unten auf „Speichern & Abschicken“.
- Dein Antrag wurde nun versendet und wird gesichtet!
Welche Voraussetzungen gibt es und ab wann lässt sich ein Urlaubssemester beantragen?
Natürlich gibt es in Sachen Beurlaubung auch einige Regeln seitens der IU zu beachten. In erster Linie ist Voraussetzung, dass ihr euch erst dann für Urlaubssemester einschreiben könnt, wenn ihr bereits ein Semester an der IU studiert habt. Die Auszeit kann dann beispielsweise zum zweiten Semester hin beantragt werden.
Sollte es aufgrund eines unvorhergesehenen Zwischenfalls nicht möglich sein, das erste Semester anzutreten, lässt die IU allerdings auch Ausnahmefälle zu. Die IU spricht hier von einer schweren Erkrankung oder bei einer nicht absehbaren Arbeitslosigkeit, welche amtlich oder ärztlich nachgewiesen werden müssen.
Damit ihr euer IU Studium ordnungsgemäß pausieren könnt, muss euer Antrag außerdem spätestens zwei Wochen vor Beginn der Pause bei der Hochschule vorliegen, bzw. über das myCampus-Portal der Hochschule (wie oben bereits beschrieben) hochgeladen werden.
Wie lange dauert ein Urlaubssemester?
Ein Urlaubssemester dauert 6 Monate, also ebenso lange, wie ein normales Semester. Dieses wird immer zum kommenden Semester hin beantragt. Rückwirkend ist also keine Beurlaubung mehr möglich.
Kann man mehrere Urlaubssemester an der IU einlegen?
Ja, ihr könnt jeweils die Hälfte eurer Regelstudienzeit für entsprechende Semesterpausen nutzen. Ist für euren Studiengang also eine Regelstudienzeit für 6 Semester (3 Jahre) vorgesehen, lässt sich eine Beurlaubung für 3 Semester (1,5 Jahre) beantragen. Die Urlaubssemester können auch direkt hintereinander eingelegt werden.
Kann ich während eines Urlaubssemesters Prüfungen schreiben?
Nein, es können weder Kurse belegt, noch Prüfungen geschrieben werden. Allerdings können nicht bestandene Prüfungen in diesem Zeitraum wiederholt werden, so kannst du dich in einem Urlaubssemester beispielsweise auf zeitlich intensive Kurse konzentrieren, welche dir sehr schwer gefallen sind. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die Prüfung an einem der vielen Prüfungszentren der IU stattfindet und du diese schriftlich beim Prüfungsamt beantragen musst.
Ebenso gelten die allgemeinen An- und Abmeldefristen von Präsenzklausuren.
Habe ich während meiner Beurlaubung Zugriff auf myCampus und meine IU Mailadresse?
Nein, der Zugriff auf die Lernplattformen wird für die entsprechenden sechs Monate ausgesetzt. Solltest du also eine Prüfung während deiner Semesterpause wiederholen wollen, achte darauf, dass du alle Lernunterlagen aus myCampus bereits im vorherigen Semester vollständig heruntergeladen, oder das Skript rechtzeitig beantragt hast.
Zugriff hast du allerdings auf deine offizielle IU Mailadresse (vorname.nachname@iubh.de oder vorname.nachname@iu-university.org). Diese kannst auch während der Urlaubszeit weiterhin benutzen.
Verursacht ein IU Urlaubssemester Kosten?
Nein, an der IU wird dein Studium für diese Zeit dann komplett stillgelegt. Deine Zahlungen werden für den festgelegten Zeitraum ausgesetzt und dir entstehen keine Kosten.
Lässt sich die Urlaubszeit auch vorzeitig beenden bzw. abbrechen?
Das ist nicht möglich. Die beantragte Dauer deiner Auszeit muss eingehalten werden. Ebenso ist es nicht möglich, dein Fernstudium an der IU während diesen sechs Monaten zu beenden. (Allerdings muss ja auch nicht weiterhin gezahlt werden). Die IU nimmt das Wort „Urlaubssemester“ also fast schon wörtlich und legt viele Optionen auf Eis.
Beurlaubung wegen Elternzeit und Mutterschutz
Selbstverständlich kannst du an der IU auch ein Urlaubssemester aufgrund von Mutterschutz oder Elternzeit einlegen. Die Inanspruchnahme richtet sich auch hier nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) und dem Bundeserziehungsgeldgesetz (BEEG).
Dazu gibt es folgende Dinge zu beachten:
- Für die Inanspruchnahme von Mutterschutz kann ein Urlaubssemester von 6 Monaten beantragt werden. Mit anschließender Elternzeit lässt sich die Auszeit auf eine Dauer von bis zu 3 Jahren (bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes) verlängert werden.
- Bei einem Adoptivkind kann die Elternzeit drei bis sieben Jahre (bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres des Kindes) beantragt werden.
- Beide Elternteile können gleichzeitig Elternzeit beantragen – die IU spricht hier von maximal sechs Semestern pro Kind. Weiter heißt es: „Ein Anteil von bis zu 12 Monaten der maximalen, dreijährigen Elternzeit kann auf Antrag auch auf die Zeit bis zum 8. Geburtstag des Kindes übertragen werden. Für ab dem 01.07.2015 geborene Kinder kann ein Anteil von bis zu 24 Monaten der maximalen dreijährigen Elternzeit auf Antrag auch auf die Zeit bis zum 8. Geburtstag des Kindes übertragen werden.“
- Laut § 48 Abs. 5 Hochschulgesetz NRW und dem Art. 48 Abs. 4 BayHSchG ist es Studierenden bei Inanspruchnahme von Mutterschutz oder Elternzeit weiterhin erlaubt, Prüfungsleistungen zu erbringen. Darunter zählt auch das Anfertigen einer Abschlussarbeit.
Mutterschutz und Elternzeit: Welche Unterlagen müssen nachgewiesen werden?
Bei einem Antrag auf Elternzeit oder der Inanspruchnahme von Mutterschutz musst du über myCampus folgende Dokumente und Nachweise erbringen:
- Während des Mutterschutzes: Kopie des Mutterpasses, sowie einer Seite mit dem voraussichtlichen Geburtstermin des Kindes
- Nach der Geburt: Kopie der Geburtsurkunde und amtliche Bestätigung, dass das Kind zusammen mit dem Studierenden in einem Haushalt wohnt
Urlaubssemester: Was gibt es gesetzlich zu beachten?
Ob Elternzeit oder normaler Antrag: Für Arbeitgeber, Ämter, Versicherungen und Krankenkasse kann dein Antrag auf ein Urlaubssemester interessant werden. Beachte hierbei bitte unbedingt die folgenden Punkte:
- Solltest du gesetzlich bei deiner Krankenkasse versichert sein, muss dieser Vertrag während deiner Beurlaubung bestehen bleiben.
- Dein Urlaubssemester kann Auswirkungen auf Studienförderungen und Stipendien, sowie auf Versicherungsbeiträge, Kindergeld, Beihilfen, Steuerfreibeträge und eventuelle weitere finanzielle Förderungen haben. Am besten fragst du im Einzelfall bei den Anbietern und Behörden nach.
- Solltest du BAföG-Zahlungen erhalten, werden diese für den Zeitraum deiner Beurlaubung ausgesetzt – außer du beziehst Auslands-BAföG. In letzterem Fall empfiehlt die IU, sich mit dem zuständigen Studentenwerk in Verbindung zu setzen.
- Wenn du dein Fernstudium an der IU pausieren möchtest, bist du während deiner Auszeit voll sozialversicherungspflichtig. Über die Anforderungen deiner Sozialversicherung bist du als Studierender allein verantwortlich.
- Du bist in der Pflicht, die jeweils entsprechenden Behörden und Ämter zu informieren.
Die IU bietet zusätzlich Merkblätter an, die du dir nochmals durchlesen solltest, falls du mit einem Urlaubssemester liebäugelst.
- Merkblatt für ein normales Urlaubssemester
- Merkblatt für ein Urlaubssemester aufgrund von Mutterschutz oder Elternzeit
Hast du weitere Fragen zum Thema? Stelle sie uns hier in den Kommentaren oder kontaktiere direkt die IU für weitere Fragen unter: info@iubh-fernstudium.de.
Hallo, kann ich das Urlaubssemester auch mitten im semester beantragen, oder ist das nicht möglich. Bsp.: ich habe im mit dem ersten Semester in Februar begonnen, kann dann im 2 Semester zum Oktober das Urlaubssemester einreichen?
Hallo, ich habe gelesen, dass ich während meines Fernstudiums an der IUBH einer Beurlaubung aufgrund von Mutterschutz oder Elternzeit auch weiterhin Prüfungen absolvieren oder Abschlussarbeiten schreiben kann….
Wie stellt sich dies im allgemeinen dar?
Gibt es hierzu einen gesonderten Antrag?
Laufen die Zahlungen trotzdem weiter?
Ich danke bereits im Vorfeld
Herzliche Grüße
Saskia
Hallo. Wie sieht es aus, wenn mein Studium rein rechnerisch zum 30.06.2021 abgeschlossen wäre und ich mein Kind im Mai bekomme? Kann ich dann das Urlaubssemster in Bezug auf Mutterschutz so einsetzen? Also sodass man ja dann am Ende der Elternzeit ggf. noch diesen 1,5 Monat an Studium zu Ende bringt?
Wenn man eine Beurlaubung aufgrund von Mutterschutz beantragt, kann ich dies während jeder beliebigen Schwangerschwaftswoche machen oder bin ich bei der Wahl des Zeitpunktes eingeschränkt? Ich bin derzeit in der 17. SSW und würde gerne aufgrund der derzeitigen Umstände mein Studium kostenfrei „aufschieben“, da man ja nur ganze Semester aussetzen kann ist mir nicht ganz klar, ob ich im 4. Monat schon den Mutterschutz als begründung wählen darf oder erst 6 Wochen vor der Geburt, wobei es dann ja schon eher Elternzeit wäre die ich damit abdecke.
LG Anna
Hi Anna,
du kannst im Normalfall Mutterschutz beantragen, sobald bei dir die Schwangerschaft festgestellt wurde. Die IUBH benötigt lediglich eine Kopie des Mutterpasses (den bekommst du ja, sobald die Schwangerschaft offiziell bestätigt ist), sowie der Seite mit dem voraussichtlichen Geburtstermin des Kindes. Du kannst auch ebenfalls gleichzeitig die anschließende Elternzeit beantragen – diese dann deutlich länger, optional bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes. Wie und wann du was genau planst ist dann dir überlassen, aber sobald du schwanger bist, sollte der Antrag auf Mutterschutz bei der IUBH eigentlich kein Problem darstellen.
Weitere Infos hat die IUBH auch in einem Merkblatt zusammengestellt: https://care-fs.iubh.de/files/Documents/Info/Merkblatt_zur_Beurlaubung_wegen_Mutterschutz_und_Elternzeit.pdf
Hoffe, ich konnte etwas weiterhelfen!
Beste Grüße,
Matthias von Studihub
Muss man die genauen Gründe der Beurlaubung angeben? Wie genau wird da nachgefragt?
Hi Sandra, danke für deine Frage.
Es ist schon so, dass man beim normalen Formular einen Beurlaubungsgrund angeben muss (außer beim Antrag auf Mutterschutz/Elternzeit – Grund ist ja klar). Du hast hier die Wahl zwischen:
– zeitliche Gründe
– finanzielle Gründe
– berufliche Gründe
– Auslandsaufenthalt
– Arbeitslosigkeit*
– gesundheitliche Gründe*
– Pflege eines Angehörigen*
Die mit * Stern gekennzeichneten Auswahlmöglichkeiten benötigen zusätzlich eine ämtliche bzw. ärztliche Bescheinigung. Da bei diesen Möglichkeiten Ausnahmeregelungen gelten, müssen diese auch bescheinigt werden.
Genauer als diese Vorauswahl wird es allerdings nicht. Geht ja auch keinen etwas an 🙂
Viele Grüße!
Matthias von Studihub