Wusstest du, dass du dir bei deinem IU Fernstudium bis zu 42 % deiner Studiengebühren zurückholen kannst? Bei der Wahl deines Studiums sollte der finanzielle Faktor nicht an erster Stelle stehen, ganz ausblenden lässt er sich aber auch nicht. Um dir hier unter die Arme zu greifen, kannst du einen Teil der Studiengebühren steuerlich absetzen. Wie viel du sparst, wird dabei individuell entsprechend deiner Situation entschieden. Ich erkläre dir, welche Voraussetzungen hierbei gelten, und wie du bei der nächsten Steuererklärung möglichst viel sparen kannst!
Vorab möchte ich kurz erwähnen, dass der folgende Artikel lediglich dem Zweck der allgemeinen Information dient. Dieser Beitrag stellt keinen Ersatz einer rechtlichen oder steuerlichen Beratung dar. Bei konkreten Fragen sind demnach fachkundige Experten zu konsultieren.
IU Fernstudium von den Steuern absetzen: Die Voraussetzungen
Geht es um die steuerliche Absetzbarkeit deiner Studiengebühren, so unterscheidet man zunächst zwischen Erstausbildung und Zweitausbildung. Ist letzteres der Fall, kannst du dir einen Teil der Studiengebühren bei deiner Steuererklärung zurückholen. Sollte das Studium deine Erstausbildung darstellen, kannst du die anfallenden Kosten nur als Sonderausgaben deklarieren.
Du studierst in Erstausbildung
Du startest dein Studium direkt nach dem Abitur, ohne eine Berufsausbildung oder ein anderes Studium abgeschlossen zu haben? Dann bist du Student in Erstausbildung. In diesem Fall sind deine Studiengebühren nicht von der Steuer absetzbar, aber deine Steuerlast kannst du dennoch reduzieren.
In deiner Steuererklärung kannst du die Studiengebühren als Sonderausgaben angeben.
Diese Sonderausgaben beschränken sich auf ein Maximum von 6.000 € pro Jahr.
Deine Steuerlast verringert sich, indem die Studienkosten von deinem versteuerten Einkommen abgezogen werden.
Wenn du diese Option in Betracht ziehst, gelten des Weiteren folgende Regeln:
- Dein Bruttoeinkommen muss laut Stand 2022 über 9.984 € (dem Steuerfreibetrag) liegen, um eine Rückzahlung zu ermöglichen.
- Die Gebühren können nur im selben Jahr, in dem sie gezahlt und fällig wurden, geltend gemacht werden.
Du studierst in Zweitausbildung
Trittst du dein Studium als Zweitausbildung an, etwa nach Abschluss einer Berufsausbildung oder eines Bachelorstudiums beispielsweise in Form eines Masterstudiums, dann kannst du die Studiengebühren von den Steuern absetzen. Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten:
- Liegt dein Bruttoeinkommen über dem Steuerfreibetrag von 9.984 €, kannst du die Studiengebühren als Werbungskosten in deiner Steuererklärung geltend machen. Dein versteuertes Einkommen reduziert sich auf diese Weise, was eine Steuerrückzahlung zur Folge hat.
- Beträgt dein Bruttoeinkommen weniger als 9.984 €, dann ist eine direkte Steuerrückzahlung nicht möglich. Trotzdem empfiehlt es sich, eine Steuererklärung abzugeben, denn das Finanzamt vermerkt die gesamten Studiengebühren als Verlustvortrag. Sobald dein Bruttoeinkommen die Grenze des Steuerfreibetrags spätestens mit Eintritt in die Arbeitswelt überschreitet, wird der Verlustvortrag von deinem versteuerten Einkommen abgezogen, und du profitierst von deiner Steuerrückzahlung.
Werbungskosten oder Sonderausgaben?
Du musst deine Studiengebühren entweder als Werbungskosten, Sonderausgaben oder Betriebsausgaben geltend machen. Bist du bei der Angabe unsicher, solltest du dich vorsichtshalber von den Experten der Lohnsteuerhilfe oder beim Steuerberater beraten lassen.
Prinzipiell gilt: Stellt dein IU Fernstudium deine Erstausbildung dar, können bis zu 6.000 € pro Jahr als Sonderausgaben geltend gemacht werden, während es sich bei einem Studium als Zweitausbildung um Werbungskosten handelt, für die es keine Deckelung gibt. Zudem können die Kosten als Verlustvortrag vermerkt werden, was zu einem späteren Zeitpunkt zu einer Steuerrückzahlung führt.
Wie hoch die Summe deiner Rückzahlung ist, hängt dabei von deiner persönlichen finanziellen Situation ab.
IU Fernstudium: Welche Kosten sind steuerlich absetzbar?
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, stellt sich natürlich die Frage, welche Kosten und Gebühren eigentlich von der Regelung umfasst werden. Neben den grundsätzlichen Studien- und Seminargebühren finden sich eine Reihe weiterer Ausgaben, die du von der Steuer absetzen kannst.
- Studiengebühren
- Semesterbeiträge
- Prüfungsgebühren und Seminarkosten
- Reisekosten bei Präsenzterminen ( hebe Nachweise wie Rechnungen für Tankkosten bei Anfahren oder Bahntickets am besten auf)
- Übernachtungskosten bei studienbedingten Übernachtungen
- Verpflegungspauschale
- Arbeits- und Lehrmittel z.B. Software, Laptop oder Computer
- Fachliteratur und fachrelevante Bücher
- Büroartikel und Schreibmaterial
- Telefon – und Internetgebühren
- Zinsen bei Tilgung eines Studienkredites
- Häusliches Arbeitszimmer
- Umzugs – und Transportkosten sowie Ausgaben doppelter Haushaltsführung
- Mitgliedsbeiträge studentischer Vereine
- Kosten für die Bewerbung auf Praktika
Stelle sicher, dass du alle relevanten Ausgaben angibst, um das Maximum aus deiner Steuerrückzahlung herauszuholen. Erfüllst du beispielsweise die Voraussetzungen für ein häusliches Arbeitszimmer, kannst du von einem Abzug von bis zu 1.250 € pro Kalenderjahr profitieren.
IU Fernstudium: Was ist nicht von den Steuern absetzbar?
Wie es bei Rückzahlungen und dergleichen immer ist, schaut das Finanzamt hier ganz genau hin. Demzufolge gibt es auch Fälle, in denen die Studiengebühren zur Reduktion der Steuerlast leider nicht berücksichtigt werden können.
Studierst du nebenher quasi als Freizeitbeschäftigung und aus reinem Eigeninteresse? Dann lassen sich die Studiengebühren im Regelfall nicht von der Steuer absetzen. Dein IU Fernstudium muss nachweislich entweder zur Weiterbildung von vorhandenen Fachkenntnissen oder aber zu deiner beruflichen Weiterentwicklung beitragen, um steuerlich geltend gemacht zu werden.
Wenn du dich für ein duales Studium an der IU entschieden hast, profitierst du in vielen Fällen ebenfalls nicht von der steuerlichen Absetzbarkeit. Übernimmt dein Partnerbetrieb die volle Höhe deiner Studiengebühren, ist eine Steuerrückzahlung hinfällig. Lediglich Ausgaben, die von Seiten deines Arbeitgebers nicht übernommen werden, lassen sich geltend machen.