Du bist Angestellter, Student oder Schüler und möchtest dich nebenberuflich selbstständig machen? Gute Idee! Dennoch gibt es einige wichtige Punkte, die du bei deiner Existenzgründung beachten solltest. In diesem Beitrag gehen wir auf alle wichtigen Aspekte rund um das Nebengewerbe ein.
Nebenberuflich selbstständig machen: Im Trend wie nie zuvor
Es gibt verschiedenste Gründe, weshalb man nebenberuflich tätig werden möchte. Egal ob es eine gute Geschäftsidee, Bock auf Abwechslung, eine lukrative Idee, die zusätzliche Einnahmequelle, der Weg in die Selbstständigkeit oder eine Mischung aus allem ist: In Deutschland werden über die Hälfte aller Existenzgründungen nebenberuflich gegründet. Oftmals wird damit auch der Grundstein für die eigene Selbstständigkeit gelegt.
Wer diesen Weg einschlägt, muss sich allerdings etwas vorbereiten und im Vorfeld einige wichtige Punkte abklären. Seien es die Gewerbeanmeldung, steuerliche Themen, der Businessplan oder wichtige Investitionen. Wir gehen im Folgenden auf die relevantesten Themenpunkte ein, die bei der Existenzgründung definitiv nicht außer Acht gelassen werden sollten.
Was bedeutet eigentlich nebenberuflich?
Zuerst einmal gilt es abzuklären, ob die selbstständige Tätigkeit auch wirklich als „nebenberuflich“ eingestuft werden kann. Dazu sollte man das Einkommen und die Arbeitszeit pro Woche im Auge behalten. Für Krankenkassen ist es beispielsweise durchaus wichtig, für welche Beschäftigung man am meisten Zeit aufwendet. Als Richtlinie dienen hier maximal 18-20 Stunden pro Woche, um die selbstständige Tätigkeit auch wirklich noch als „nebenberuflich“ einzustufen.
Wer einen Mitarbeiter einstellt oder mehr als 20 Stunden Arbeitszeit in der Woche für die weitere Tätigkeit benötigt, kann von Krankenkassen und Arbeitgebern durchaus schon als hauptberuflich selbstständig angesehen werden.
Die Gewerbeanmeldung
Bevor die Tätigkeit aufgenommen wird, bzw. bevor erste Erträge erzielt werden, muss die eigene Selbstständigkeit beim Gewerbeamt angemeldet werden. Da Einnahmen versteuert werden müssen und auch das Finanzamt über die Tätigkeit Bescheid weiß, ist eine frühzeitige Gewerbeanmeldung auch bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit unumgänglich.
Rücksprache mit Krankenkasse
Nach der Gewerbeanmeldung sollte eine Rücksprache mit der jeweiligen Krankenkasse erfolgen. Da sowohl das erzielte Einkommen aus der nebenberuflichen Selbstständigkeit, als auch die jeweilige Lebenssituation einen Einfluss auf den Krankenkassenbeitrag hat, sollte die Krankenkasse frühestmöglich informiert werden. Auch wenn die Arbeitszeit unter 20 Stunden beträgt, man kaum nennenswerte Einnahmen und beispielsweise noch Student oder Schüler sein sollte, ist eine Rücksprache in jedem Fall empfehlenswert. So weiß die Krankenkasse zumindest schon einmal Bescheid und man vermeidet unnötige Nachzahlungen.
Arbeitgeber informieren
Wer sich – auch nur zusätzlich zum eigentlichen Job – selbständig machen will, kommt nicht daran vorbei, dies seinem Arbeitgeber zu melden. Solange die Selbstständigkeit nicht in direkter Konkurrenz zum ausgeübten Vollzeit-Beruf steht und die Abmachung im Arbeitsvertrag nicht darunter leiden, sollte die Selbstständigkeit nebenher kein Problem sein.
Ratsam ist es auch, noch einmal den Arbeitsvertrag nach möglichen Klauseln zwecks eigener Tätigkeiten zu durchblättern.
Frühzeitig an die Steuern denken
Steuern können ein leidiges Thema sein. Vor allem dann, wenn man die ersten Pflichten vernachlässigt und die ersten Fristen versäumt hat. Um Ärger mit dem Finanzamt und lästige Nachforderungen zu vermeiden, sollte sich frühzeitig um alle möglichen Steuerthemen gekümmert werden. Wer davon keine Ahnung hat, ist mit einem Steuerberater bestens beraten. Hier werden zwar etwas Kosten anfallen, diese stehen aber in keinerlei Verhältnis zum nachfolgenden Stress bei versäumten Fristen oder falschen Angaben.
Ein Steuerberater muss auch nicht bei jeder Kleinigkeit herangezogen werden, sondern er kann gerade bei Existenzgründung auch beratend zur Seite stehen und alle wichtigen Punkte abklären.
Die Kleinunternehmerregelung
Gerade zu Beginn einer Selbstständigkeit, stellt sich für viele Unternehmer die Frage, ob die sogenannte „Kleinunternehmerregelung“ in Betracht gezogen werden kann. Diese bietet Existenzgründung gerade zu Beginn der unternehmerischen Tätigkeiten einige Vorteile. Beispielsweise wird ein Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit und muss auch selbst keine Umsatzsteuer ausweisen. Das verringert steuerrelevante Konflikte und senkt anfängliche Hürden.
Wichtig: Die Kleinunternehmerregelung muss gezielt beantragt werden und ist nicht automatisch wirksam.
Benötigte Qualifikationen
Je nachdem, welche Tätigkeit ausgeübt werden soll, sind entsprechende Qualifikationen notwendig, um die nebenberufliche Selbstständigkeit überhaupt erst ausführen zu dürfen. Es wird zwischen erlaubnispflichtigen und erlaubnisfreien Berufen unterschieden. Viele Berufe benötigen keinerlei Qualifikation. Wer beispielsweise nebenher Webseiten für Unternehmer oder Vereine erstellen möchte, kann direkt loslegen.
Sollte man aber beispielsweise Spielhallen betreiben, im Bewachungsgewerbe arbeiten, als Versicherungsvermittler oder im Gaststättengewerbe tätig sein wollen, ist eine Erlaubnis erforderlich. Die Liste an genehmigungspflichtigen Tätigkeiten ist noch etwas länger. Wer sich hier unsicher sein sollte, ist gut damit beraten, die regionale Industrie- und Handelskammer um Rat zu fragen.
Businessplan und Geschäftsidee
Die Gewerbeanmeldung und allerlei bürokratische Vorarbeit ist das Eine, wer aber langfristig erfolgreich sein möchte, sollte sich einen Businessplan erstellen, bzw. die Geschäftsidee ausarbeiten und durchplanen. Wie kann langfristig Gewinn erwirtschaftet werden? Welche Investitionen sind dafür nötig? Wie viel Zeit sollte wann für welche Zwecke aufgewendet werden? Wie soll die Selbstständigkeit in einem Jahr aussehen und was muss dafür getan werden?
Diese und viele weitere Fragen sollten regelmäßig auf ihre Relevanz und Aktualität hin überprüft werden.
Finanzen im Blick behalten
Selbstverständlich spielt auch das Geld eine wesentliche Rolle. Wichtig ist es, hier stets den Überblick über alle anstehenden Einnahmen und Ausgaben zu behalten. Man ist gut damit beraten, ein eigenes Girokonto für die nebenberufliche Selbstständigkeit zu führen. Das muss zu Beginn nicht gleich ein kostspieliges Geschäftskonto sein. Dennoch ist es sinnvoll, die Einnahmen aus der Selbstständigkeit getrennt des eigenen, persönlichen Girokontos zu halten.
So behält man nicht nur den Überblick über alle anstehenden Einnahmen und Ausgaben, sondern man erspart sich auch viel Stress und Zeitaufwand bei allen zukünftigen steuerrelevanten Themen oder auch bei Nachweisen, die eventuell erbracht werden müssen.
Darüber hinaus ist es natürlich wichtig, sich über die anfallenden Ausgaben bewusst zu sein. Egal ob diese monatlich oder – beispielsweise bei der Einkommensteuer – am Jahresende anfallen. Mit einer entsprechenden Reserve auf dem Konto ist man stets gut beraten. Auch sollten nicht alle Einnahmen aus der nebenberuflichen Selbstständigkeit als Privatentnahmen ausgezahlt werden. Sinnvoll ist es hier, sich einen festen Betrag im Monat auszuzahlen und nicht zu viele, große Investitionen auf einmal zu tätigen. Auch hier kann ein Steuerberater mit Ratschlägen zur Seite stehen.