Grundsätzlich lassen sich die meisten Prüfungen während eines Studiums problemlos wiederholen. Doch wenn die gleiche Prüfung mehrfach nicht bestanden wird oder eine Prüfung in einem wichtigen Pflichtfach knapp danebengeht, kann oftmals das ganze Studium und damit auch die berufliche Zukunft gefährdet sein. Als letzter Ausweg bietet sich in solchen Fällen für viele Betroffene eine sogenannte Prüfungsanfechtung an.
Doch worum handelt es sich dabei eigentlich genau und wann ist diese Maßnahme sinnvoll? Die wichtigsten Antworten zum Thema gibt es hier.
Worum geht es bei einer Prüfungsanfechtung?
Bei einer Prüfungsanfechtung handelt es sich um einen offiziellen Widerspruch gegen die fehlerhafte Bewertung oder Durchführung einer Prüfung. Dabei kann es sich sowohl um eine mündliche als auch um eine schriftliche Prüfung handeln.
Bei einem fehlerhaften Verfahren muss bei einer Prüfungsanfechtung lediglich nachgewiesen werden, dass die generellen Bedingungen bei der Prüfung nicht fair waren. Die fehlerhafte Bewertung ist hingegen wesentlich schwieriger nachzuweisen. Dafür ist oftmals ein eigener Sachverständiger erforderlich, der aufgrund seiner Expertise die jeweilige Situation genau beurteilen kann.
Wann ist eine Prüfungsanfechtung sinnvoll?
Die meisten Studierenden wissen: Zeitmanagement spielt im Studium eine wichtige Rolle. Doch selbst bei rechtzeitiger und gewissenhafter Vorbereitung auf eine Prüfung kann es am „Tag der Wahrheit“ zu Situationen kommen, die selbst nicht beeinflussbar sind. Vor allem bei den folgenden Vorfällen ist deshalb eine Prüfungsanfechtung empfehlenswert:
- Prüfungsunfähigkeit aufgrund einer unerkannten Krankheit
- Unzumutbare Prüfungsbedingungen (zum Beispiel durch Baulärm oder üblen Gestank im Raum)
- Befangenheit der Prüfer (zum Beispiel, wenn der Prüfer den Grundsatz der Chancengleichheit der EU missachtet)
- Fehlende Qualifikation der Prüfer
- Verspäteter Beginn der Prüfung
- Unzulässige Fragestellungen bzw. Abfrage von unzulässigem Stoff
- Verstoß gegen die Malus-Regelung
Welche Voraussetzungen müssen für eine Prüfungsanfechtung gegeben sein?
Das Recht auf die Anfechtung einer Prüfung ist über den Artikel 12 Absatz 1 im Grundgesetz geregelt. Dieser besagt, dass jeder deutsche Staatsbürger das Grundrecht hat, seinen Beruf frei auszuwählen. Durch eine nicht bestandene Prüfung kann dieses Recht eventuell nicht mehr in Anspruch genommen werden.
Wer eine Prüfung anfechten möchte, muss sich allerdings im Klaren darüber sein, dass die Beweislast stets beim Studierenden liegt. Eine wichtige Voraussetzung für die Anfechtung einer Prüfung sind deshalb stichhaltige Beweise für die jeweilige Argumentation bei der Anfechtung. Es gibt einige Fehler, die einfach belegbar sind. Dazu zählen unter anderem inhaltliche Fehler bei der Prüfung, die mit einer Einsicht in die Prüfungsunterlagen rasch nachgewiesen werden können.
Bei einer Anfechtung aufgrund einer Krankheit sollte das Gutachten eines Arztes vorhanden sein. Schwierig wird es hingegen bei einer Anfechtung wegen unzumutbarer Bedingungen. Diese sind nur dann sinnvoll, wenn es dafür unter den anderen Studierenden mehrere Zeugen gibt, die das im Bedarfsfall auch so vor Gericht bestätigen.
Wer bietet Unterstützung, wenn eine Prüfung angefochten werden soll?
Bei der Anfechtung einer Prüfung gibt es jede Menge Formvorschriften und Fristen zu beachten. Deshalb ist es sinnvoll, sich dafür professionelle Unterstützung für die Prüfungsanfechtung zu holen.
Einige Anwaltsbüros haben sich auf dieses Thema spezialisiert. Sie raten dazu, die Prüfungsanfechtung nicht mit einer billigen Standardlösung anzugehen, sondern für den Einzelfall gezielte juristische Lösungen zu erarbeiten.
In einem Erstgespräch mit den Experten wird dabei die individuelle Situation genau erörtert und festgelegt, ob die Prüfungsanfechtung Aussicht auf Erfolg hat. Denn ist die Anfechtung erfolgreich, werden die Kosten in der Regel erstattet. Andernfalls besteht jedoch die Gefahr von hohen Ausgaben ohne nennenswerte Ergebnisse.
Alternative: Die rechtzeitige Prüfungsabmeldung
In vielen Fällen ist eine rechtzeitige Prüfungsabmeldung wesentlich sinnvoller als an der Prüfung teilzunehmen und sie hinterher anzufechten.
Das gilt selbstverständlich nur dann, wenn dafür bereits ein triftiger Grund vorhanden ist, der nicht erst im Prüfungsraum erkennbar wird. Dabei muss es sich nicht unbedingt um eine Krankheit handeln. Es reicht schon aus, wenn Studenten rechtzeitig erkennen, dass die Prüfungsvorbereitung nicht so läuft, wie sie sich das vorgestellt haben. Ein möglicher Grund dafür können beispielsweise auch Krankheitsfälle im näheren Umfeld sein.
Mit Hilfe einer Prüfungsabmeldung wird die vorherige Prüfungsanmeldung rückgängig gemacht. Dafür stehen unterschiedliche Vorgehensweisen zur Verfügung. Nach Möglichkeit sollte die Prüfung regulär abgemeldet werden. Das bedeutet, dass genau jenes Abmeldeverfahren gewählt wird, dass von der jeweiligen Hochschule vorgeschlagen wird. Dabei ist es wichtig, die genauen Fristen und Modalitäten einzuhalten.
Sollte die reguläre Abmeldung nicht mehr möglich sein, gibt es zusätzlich auch noch die Möglichkeit, die Prüfung über den Prüfungsausschuss oder den Lehrstuhl abzumelden. Eine krankheitsbedingte Abmeldung ist meistens auch kurzfristig möglich. Um in diesem Fall von der Prüfung zurückzutreten, ist jedoch ein ärztliches Attest beziehungsweise eine Krankschreibung als Beweis erforderlich.