Raus aus der Schule, rein in das Studentenleben! Doch als frischgebackener Erstie weiß man, dass das Geld oft knapp ist. Es fehlt an einigen Jahren im Vollzeit-Berufsleben oder aufgrund von vielen Kursen und Lerneinheiten zu wenig Zeit für Nebentätigkeiten, um sich Rücklagen zu schaffen. Wie also das Studium finanzieren? Wir haben mal ein paar Möglichkeiten und Tipps zusammengefasst.
Studium finanzieren: Als Student hat man es nicht leicht
Kosten für die Wohnung, Essen und Trinken, das Auto und den Lebensstandard: Es gibt viele Gründe, warum man als Student oftmals in einen leeren Geldbeutel schaut. Nicht nur, dass sich die monatlichen Fixkosten zu Beginn eines Studiums um ein Wesentliches erhöhen, gleichzeitig fehlt es auch an Zeit und Rücklagen, um sich ordentlich etwas anzusparen oder auf Erspartes zurückzugreifen. Nettonull oder sogar ein leichtes Minus auf dem Konto sind Monat für Monat die Folge – damit bist du nicht allein.
Grund genug, um sich mal etwas detaillierter mit dem Thema Studienfinanzierung auseinanderzusetzen. Im Folgenden haben wir dir ein paar Finanzierungsmöglichkeiten aufgelistet, die etwas für dich sein könnten.
Punkt 1: Geld vom Staat – BAföG beantragen
Besonders beliebt bei vielen Studierenden ist der Antrag auf BAföG. BAföG steht für „Bundesausbildungsförderungsgesetz“ und wurde speziell für junge Menschen entwickelt, um sich unabhängig ihrer finanziellen Lage weiterbilden zu können. Wer die Voraussetzungen für BAföG erfüllt, kann mit mindestens 399€ pro Monat rechnen, welche vom Staat direkt aufs eigene Konto überwiesen werden.
Auch können besondere Pauschalen mit einbezogen werden, so dass auch Kosten für die Krankenkasse, Kinderbetreuung, Unterkünfte und auch die Pflegeversicherung übernommen werden können. Der maximale BAföG-Betrag darf allerdings keine 735€/Monat überschreiten.
Entgegen vieler Behauptungen, spielt das Vermögen der Eltern keine Rolle, sondern lediglich das Einkommen. Hinzu kommt hier noch die allgemeine Lebenssituation der Eltern, sowie die Anzahl der Kinder bzw. Geschwister des Studierenden. Auch als Antragssteller selbst darf man kein größeres Vermögen als 7500€ besitzen.
Das maximale Alter für einen BAföG-Antrag liegt bei 30 Jahren, in Ausnahmefällen bei 35 Jahren.
Punkt 2: Finanzielle Förderung durch ein Stipendium
Stipendien werden durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung, aber auch durch verschiedene Vereine und Unternehmen vergeben, um besonders talentierte und motivierte Studenten zu fördern. Nicht selten werden Stipendien an Personen mit überdurchschnittlich guten Abschlüssen oder mit besonderem Leistungsnachweis vergeben.
Jede Universität und Hochschule bietet im Regelfall einige Optionen und Möglichkeiten, um sich über spezielle Stipendien zu informieren. Diese sollten auf der Webseite der jeweiligen Hochschule einzusehen, auch finden sich dort die Voraussetzungen, um sich für ein Stipendium zu bewerben.
Die finanzielle Förderung durch ein Stipendium ist ein zeitbegrenztes Fördermittel, welches entweder pro Semester oder nach einer vorgegebenen Frist ermöglicht wird. Mittlerweile sind viele Stipendien auch direkt zu Studienbeginn ausgeschrieben. Wichtig ist hier die fristgerechte Abgabe der Bewerbung, welche auch schon bei einem Jahr bis zu Beginn des Studiums liegen kann.
Punkt 3: Kindergeld von den Eltern erhalten
Nach erfolgreichem Antrag erhalten Eltern bis zum 25. Lebensjahr des Kindes entsprechendes Kindergeld. Dieses ist für den Unterhalt und Lebenshaltungskosten eines Kindes gedacht und kann allerdings auch an den Studierenden selbst überwiesen werden. Für den Erhalt von Kindergeld muss der Studierende lediglich einen Nachweis über den Start seines Studiums nachweisen, unter 25 Jahre alt sein und eine glaubwürdige Studien- und Ausbildungszeit nachweisen können.
Punkt 4: Teilzeit- und 450€-Jobs
Wer in einer Großstadt studiert hat es vergleichsweise einfach, seine finanziellen Mittel durch kleine Nebentätigkeiten aufzubessern. Sogenannte 450€-Jobs, Minijobs und Teilzeitjobs – das kommt natürlich auf dein wöchentliches Arbeitspensum drauf an – sind beliebte Möglichkeiten und gerade für Studenten prädestiniert.
Unter anderem lassen sich damit sogar erste berufliche Erfahrungen sammeln und der Umgang mit Geld verbessern. Typische Studentenjobs sind beispielsweise das Kellnern in einer Bar, Kinder- und Seniorenbetreuungen, Aushilfstätigkeiten in diversen Industrieunternehmen, Tierpflege und Gassi gehen, kaufmännische und buchhalterische Tätigkeiten, Putztätigkeiten, sowie die Unterstützung von Thekenpersonal, als auch Auslieferungs-, Liefer-, Post- und Taxifahrerjobs.
Punkt 5: Selbstständigkeit und eigenes Unternehmen
Wer sich mit einem Thema besonders gut auskennt, kann diesen Vorteil in seiner Freizeit nutzen, um damit etwas Geld zu machen. Falls du beispielsweise besonders gut Webseiten erstellen kannst oder gerne Nachhilfe in verschiedenen Fächern gibst, empfiehlt sich eine Nebentätigkeit in diesem Bereich.
Wichtig zu beachten: Eventuell musst du ein Einzelunternehmen anmelden. Auch musst jährlich eine Steuererklärung abgeben und deine Einnahme auf staatliche Förderungen – wie beispielsweise BAföG – anrechnen, wodurch dir dieses auch gekürzt werden könnte. Deine Krankenkasse kann einen höheren Beitrag verlangen und auch hast du – je nach Branche – Beträge an die Berufsgenossenschaft oder an eine Kammer zu zahlen.
Der Nachteil hierbei ist also ein bürokratischer Mehraufwand. Wenn du Personen kennst, die nebengewerblich im Studium tätig sind, ist es ratsam, dir bei diesen Rat und Erfahrungsberichte einzuholen.
Punkt 6: Bildungskredite in Anspruch nehmen
Wer kein BAföG erhält und trotzdem auf finanzielle Unterstützung hofft, kann es mit einem Bildungskredit versuchen. Bildungskredite werden unabhängig vom eigenen Einkommen und dem Einkommen der Eltern vergeben.
Die Bildungskredite der Bundesregierung unterstützen die finanzielle Förderung im Studium oder auch bei einer Ausbildung und garantieren einen günstigen Zinssatz. Der Bildungskredit Antrag kann seit einiger Zeit auch online ausgefüllt werden. Weitere Informationen rund um den Bildungskredit erhältst du auf der Webseite des Bundesverwaltungsamtes.