Was hat es eigentlich mit der Gewerbesteuer auf sich und was gibt es dabei zu beachten? Wie kann man die Gewerbesteuer berechnen? Wir haben einige Erklärungen und Beispiele!
Was ist die Gewerbesteuer?
Die Gewerbesteuer (kurz GewSt) ist eine Steuer, die von den Gemeinden auf den Gewinn eines Unternehmens erhoben wird. Für Personengesellschaften und Einzelunternehmer gibt es einen Freibetrag. Freiberufler (beispielsweise Journalisten, Ärzte, Steuerberater) und Forst- und Landwirtschaftsbetriebe sind von der Gewerbesteuer komplett befreit. Die Gewerbesteuererklärung ist bis zum 31. Mai des Folgejahres fällig.
Was bedeutet Gewinn?
Beispiel für Gewinn: Ein Unternehmen stellt ein Produkt her und verkauft es. Wenn die Herstellung 10.000 EUR gekostet und der Verkauf 20.000 EUR eingebracht hat, liegt der Gewinn bei 20.000 – 10.000 = 10.000 EUR.
Gewerbesteuer berechnen: So geht es!
Die Gewerbesteuer lässt sich folgendermaßen berechnen:
Gewerbegewinn (Basiswert)
+ Hinzurechnungen (addieren)
– Kürzungen (subtrahieren)
– Verlust aus Vorjahr (subtrahieren)
– Freibeträge (subtrahieren)
x Steuermesszahl 3,5 % (multiplizieren)
x Hebesatz der Gemeinde (multiplizieren)= Gewerbesteuer
Erklärung zu den einzelnen Punkten
Gewerbegewinn: Der Gewerbegewinn lässt sich durch die simple Formel „Einnahmen – Ausgaben = Gewinn“ berechnen. Wie bereits oben in unserem Beispiel genannt.
Hinzurechnungen: Hinzurechnungen sind Einnahmen von beispielsweise Mieten oder Entgelten für Lizenzen. Diese Einnahmen werden teilweise nur zu einem bestimmten Prozentsatz mit einberechnet.
Kürzungen: Kürzungen werden vorgenommen, um eine Doppelbelastung zu vermeiden. Zur Erklärung: Wenn ein Unternehmen ein eigenes (nicht angemietetes) Gelände besitzt, muss es dafür bereits Grundsteuer zahlen. Deswegen können bestimmte Beträge unter dem Punkt Kürzungen berücksichtigt werden. Es muss nicht doppelt bezahlt werden. Allerdings gibt es auch erweiterte Kürzungen, die beispielsweise Wohnungsbauunternehmen in Anspruch nehmen können. Die Vorschriften und Bedingungen hierzu sind vielfältig und für „Normalverbraucher“ sehr unübersichtlich.
Verlust aus dem Vorjahr: Wenn im Vorjahr kein Gewinn, sonders Verlust gemacht wurde, kann dieser jetzt verrechnet werden. Beispiel: Gewerbegewinn + Hinzurechnungen + Kürzungen (Jahr 2019) = 20.000 EUR
Verlust aus dem Vorjahr (2018) = 15.000 EUR
Gewerbeertrag 2019 = 20.000 – 15.000 = 5.000 EUR
Wenn der Verlust im Vorjahr größer war, als der Gewinn dieses Jahres, kann der „übrig bleibende“ Verlust auch im nächsten Jahr noch verrechnet werden.
Freibeträge: Es gibt einen Freibetrag von 100.000 EUR. Nach Abzug dieses Freibetrags werden vom Rest 25% genommen. Dies ist dann der Gesamtbetrag der Hinzurechnungen. Vorteil: Der Freibetrag entlastet kleine Unternehmen.
Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften liegt der Freibetrag bei 24.500 EUR. Es gibt auch einen Freibetrag von 5.000 EUR beispielsweise für Vereine (laut Definition für sonstige juristische Personen des privaten Rechts). Für alles was über den Freibeträgen liegt, muss allerdings Gewerbesteuer bezahlt werden.
Steuermesszahl: Diese Zwischensumme wird mit der Steuermesszahl multipliziert. Diese liegt seit 2008 einheitlich bei 3,5 %. Bis 2008 wurde der Prozentsatz von 1 bis 5 % gestaffelt, je nach Höhe des Gewerbeertrags.
Hebesatz: Zuletzt geht es um den Hebesatz der Gemeinde. Dieser muss über 200 liegen, in den meisten Gemeinden findet er sich zwischen 300 und 400. Große Städte haben einen deutlich höheren Wert, in München liegt der Hebesatz bei 490. Der Hebesatz ist eine Prozentzahl (350 bedeutet 350 %)
Die Gewerbesteuer ist für die Finanzierung der Gemeinden von großer Bedeutung. Kleinere Gemeinden können mit einem niedrigerem Hebesatz Unternehmen anlocken. Es gibt allerdings große Unterschiede auf engem Raum. In München selbst liegt der Hebesatz bei 490, nur wenig weiter in Garching bei München liegt er bei beispielsweise 330.
Berechnung der Gewerbesteuer am Beispiel erklärt
Zur Erklärung eine (fiktive) Berechnung der Gewerbesteuer:
- Der Gewinn eines Unternehmens dieses Jahres liegt bei 100.000 EUR.
- Dazu kommen Hinzurechnungen von 50.000 EUR, die allerdings unter dem Freibetrag von 100.000 EUR liegen und somit keine Bedeutung haben.
Berechneter Wert = 100.000 EUR
- Abgezogen werden Kürzungen von 10.000 EUR.
Berechneter Wert = 90.000 EUR
- Aus dem Vorjahr gibt es keine Verluste. Als Einzelunternehmer wird der Freibetrag von 24.500 EUR abgezogen.
Berechneter Wert = 65.500 EUR
- Dieser Betrag wird mit der Steuermesszahl von 3,5 % multipliziert.
Berechneter Wert = 65.500 x 0,035 = 2.292,50 EUR
- Das fiktive Unternehmen hat seinen Sitz in einer Gemeinde, deren Hebesatz bei 370 liegt.
Berechneter Wert = 2.292,50 x 3,7 = 8.482,25 EUR
In unserem Beispiel liegt die anfallende Gewerbesteuer damit bei 8.482,25 EUR.
Gewerbesteuer Rechner im Internet
Zur Hilfe bei der Gewerbesteuer Berechnung gibt es diverse Gewerbesteuer Rechner im Internet. Diese Berechnungen basieren allerdings auf eigenen Angaben der Betreiber und sind somit manchmal fehlerhaft. Auch aktuelle Hebesätze von Städten und Gemeinden sind im Netz zu finden. Hier ist allerdings etwas Vorsicht geboten, da die Zahlen möglicherweise auch veraltet sein können. Im Zweifelsfall sollte man immer auf dem jeweiligen ortsansässigen Amt nachfragen.